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Regulierung - bedeutender Pfeiler für die professionelle Kommunikation

Regulierung - bedeutender Pfeiler für die professionelle Kommunikation

Wie der Nutzen für die Anwender, die Frequenzökonomie und die Vielfalt des Kommunikationsangebotes erreicht und gefördert werden.

Mit den durch die e*Message-Gruppe angebotenen Diensten in Deutschland und Frankreich ist auch ein finites Gut zu nutzen: Frequenzen. Außer den bekannten „casual“ (Englisch), „0815“ (despektierlich) oder „normalen“ Mobiltelefondiensten der großen Betreiber ist die e*Message-Gruppe mit landesweiten Netzen in den beiden europäischen Kernländern sehr lange erfolgreich aktiv. Als Mittelständler unter den „Riesen“. Das könnte außer erfolgreicher Arbeit der Unternehmensgruppe auch etwas mit erfolgreicher Regulierung durch BNetzA in Deutschland und ARCEP[1] in Frankreich zu tun haben. Darüber wollen wir in diesem Blogbeitrag berichten - und Danke sagen.

Die Bundesnetzagentur: Wer ist sie, was macht sie?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist selbständige Bundesoberbehörde und als einer von 6 Geschäftsbereichen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zugeordnet. Zuständig für die Gebiete Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen besteht ihre Aufgabe in erster Linie darin, durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten. In den Märkten Post und Telekommunikation achtet die Bundesnetzagentur auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen (Universaldienstleistungen) und stellt knappe Ressourcen wie Funkfrequenzen und Rufnummern bereit. Die BuNetzA beschäftigt 2.900 Mitarbeiter und hat ihren Hauptsitz in Bonn.

Die Behörde wurde ursprünglich am 1. Januar 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegründet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor. 2005 wurde der Behörde zusätzlich zur Regulierung der Telekommunikationsnetze die Zuständigkeit für die Energieregulierung (Strom und Gas) übertragen und 2006 kam die Verantwortung für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs hinzu.

Aufgabengebiete der Bundesnetzagentur und Tätigkeitsschwerpunkte

Die Arbeit der Bundesnetzagentur umfasst vier Sachgebiete: Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahn.

Aufgabengebiete der Bundesnetzagentur und Tätigkeitsschwerpunkte

 

Im Bereich der Telekommunikation kümmert sich die Behörde neben wettbewerbsrechtlichen und verbraucherschutzbezogenen Themen hauptsächlich um technische Fragestellungen. Diese beziehen sich zum einen auf die Geräte, zum anderen aber auch auf die Übertragungstechnologien und deren Standardisierung. So arbeitet die BNetzA unter anderem im ETSI[2] mit, das für die Erarbeitung von europaweiten Normen, Standards und Spezifikationen auf dem Gebiet der Telekommunikation zuständig ist. Die BNetzA vertritt die Bundesrepublik außerdem in internationalen Regulierungsgremien wie die CEPT[3] oder der ITU[4].

Um Signale drahtlos zu übertragen, werden elektromagnetische Wellen genutzt, die sich in einem bestimmten Frequenzbereich bewegen. Telekommunikationsanbieter oder spezielle Anwender nutzen eine oder mehrere dieser Frequenzen, um ihre Dienste darauf aufzubauen. Dafür muss die BNetzA in einem Vergabeverfahren die Genehmigung erteilen (Frequenzzuteilung) und unterscheidet dabei zwischen Allgemeinzuteilung oder Einzelzuteilung. Wie der Name schon sagt, können bei der allgemeinen Erlaubnis viele Nutzer die Frequenz für ihre Anwendungen nutzen. Nachteil ist, dass es zu Störungen oder Überlast kommen kann, so dass der Betrieb unter Umständen nicht einwandfrei funktioniert. Bei der Einzelzuteilung werden Frequenzen deshalb zum Schutz der Anwendungen entsprechend spezieller Vorgaben und strenger Anforderungen an Versorgungsgüte und Qualität nur an einzelne Funknetzanbieter (öffentliche Netze) oder Nutzer (nicht-öffentliche Netze) vergeben. Mit dem deutschlandweiten e*Message-Funkrufnetz und dem im Großraum Berlin betriebenen e*Dispatch-Bündelfunknetz bietet die e*Message-Gruppe seit 20 Jahren Dienste für die professionelle Kommunikation im Frequenzbereich von 440-470 MHz bzw. 410-430 MHz an.

Bundesnetzagentur und e*Message-Gruppe - seit 3 Jahrzehnten für professionelle Mobilfunkdienstleistungen

Bereits seit Anfang der 1990’er Jahre sind Mitarbeiter und Manager sowohl der heutigen e*Dispatch PMR GmbH als auch der heutigen e*Message W.I.S. Deutschland GmbH im damals völlig neuen, gerade marktwirtschaftlich geöffneten, sehr speziellen Bündelfunkmarkt im 70cm-Bereich[5] und seit 2000 im durch die Behörde sogenannten Funkrufmarkt (heute nach ETSI 2013 NP2M[6], erfolgreich tätig. Diese Dienste machen sichere und vom „normalen“ Mobilfunk unabhängige (also in vielen Fällen auch sicherere) Kommunikation möglich.

Ein wenig Geschichte

Als im Jahre 1991 erstmals zwischen zwei verschiedenen Formen der Rechtsverleihung für Betriebs- und Bündelfunk unterschieden wurde und danach erstmals regionale Lizenzen für private Bündelfunknetze ausgeschrieben und über Lizenzzuteilungen vergeben wurden, begannen heute bei e*Dispatch und e*Message tätige Mitarbeiter mit der Planung, dem Aufbau und dem Betrieb erster „privater“ (so nannte man damals Unternehmen, die nicht Teil des Telekom-Konzerns waren), aber öffentlicher Bündelfunknetze, in diesem Falle im Ballungsraum Berlin und in Brandenburg.

Dazu erhielt das junge Unternehmen RegioKom Berlin von der damals vergebenden Behörde BAPT Lizenzen der Klassen A und B und entwickelte als Pionier dieses Geschäft sehr erfolgreich. Teilweise anders als andere, die entweder sehr viel größer waren und dieses Geschäftsfeld als Nebenaktivität sahen oder aber Fachhändler waren, die mit geringem Mitteleinsatz diversifizieren wollten. Wie auch heute im Funkruf – die Kolleginnen und Kollegen aus Berlin hatten richtiges Maß, Achtung und Erfahrung genau in diesem speziellen Mobilfunkmarkt und wollten sich „beim Arbeiten bücken.“

Bereits kurze Zeit nach Zuteilung begann 1992 der Betrieb für professionelle Anwender, die ihre firmeninterne Kommunikation im Versorgungsgebiet mit hoher Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit durchführen konnten. Dazu gehörten zum Beispiel Krankentransporte, Sicherheitsdienste, Abschleppdienste und Logistikunternehmen.

Im Laufe der Jahre erfuhr der Markt eine Vielzahl an Veränderungen. Immer mussten dabei neben funktechnischen Erfordernissen und dem wachsenden Bedarf an Frequenzen durch den nationalen Regulierer die Grundsätze wie Diskriminierungsfreiheit und Wahrung der Nutzerinteressen im Blick behalten werden.

Neben den Netzen in Berlin und Brandenburg wurden vom Berliner Betreiber Netze in Sachsen-Anhalt, darunter im Bereich Magdeburg und in Mecklenburg-Vorpommern, hier zum Beispiel im Bereich um Rostock beantragt, aufgebaut und betrieben. Dieses generische Wachstum in der Fläche wurde ergänzt durch die Akquisition von Wettbewerbern.

Die Eingliederung von erworbenen Wettbewerbernetzen im gleichen Gebiet oder auch anderen Regionen Deutschlands und die technischen Migrationen erfolgten mit besonderem Blick auf die Wahrung der Nutzerinteressen, ganz so, wie es das TKG[7] vorsieht.

RegioKom war das erste Unternehmen in Deutschland, das unserer Kenntnis nach überhaupt einen Bestandteil von De.Te.Mobil Deutsche Telekom Mobilfunk (später t-mobil) übernahm. Das war 1998 Chekker, das bis dahin größte europäische Bündelfunknetz überhaupt. Nach der Übernahme war RegioKom der „größte Europäer“.

Die sehr erfolgreiche und genau auf den speziellen Mobilfunk gerichtete Arbeit führte zu allseits hoch geachteten Angeboten und das landesweite Netz wurde damals in die neu auftretende internationale Dolphin Telecom-Gruppe eingegliedert. Die Altgesellschafter um Barthold von Ribbentrop und CEO Dietmar Gollnick schieden aus dem Unternehmen aus. Die Unternehmensführung der neuen frankokanadisch geprägten Betreibergruppe zielte nunmehr aber eher auf den Massenmarkt und dabei auch auf das Vermeiden von damals notwendigen UMTS-Lizenzgebühren. Die Fokussierung auf die professionelle Kommunikation schien etwas (zu stark) in den Hintergrund gerückt zu sein.

Die Alt-Gesellschafter der Regiokom verstärkten sich um den Schweizer Enterpreneur Helmut Köchler und gründeten die e*Message W.I.S.-Gruppe.

Anfang der 2000er Jahre übernahm die neu gegründete e*Message W.I.S. Deutschland GmbH aus Berlin zuerst die Kundenbeziehungen und dann auch die landesweiten Funkrufaktivitäten der T-Mobile Deutschland. Dazu musste sowohl die Lizenz der Klasse 1 sowie die Frequenzgenehmigungen im Bereich 460-470 MHz von e*Message bei der RegTP neu beantragt, von dieser koordiniert und zugeteilt werden. Die Übernahme von T-Mobile war ein „Mitternachtsgeschäft“ (juristisch zu Silvester zur Jahrtausendwende). Die RegTP erteilte also, wie verbindlich abgesprochen der T-Mobile eine „Weiterbetriebserlaubnis“, e*Message war bis zur Lizenzzuteilung Mitte 2001 „Service Provider“ der T-Mobile im lizenzrechtlichen Sinne.
2000 und 2001 musste und konnte während des laufenden Netzbetriebs die zentrale Netztechnik des Funkrufnetzes komplett von Frankfurt/M. nach Berlin umziehen und das grundlegende Übertragungsverfahren von der Zentrale zu den weit mehr als 700 Stationen geändert werden, was auch dank der Erfahrungen der Mitarbeiter aus dem TK – und Funknetzbereich erfolgreich umgesetzt wurde. Seitdem ist das Netz immer wieder wesentlich modernisiert worden.

Im Verlauf des Jahres 2005 zeigte sich bei den im deutschen Bündelfunk jetzt neuen Gesellschaftern der Regiokom immer klarer, dass man in eine wirtschaftlich schwer lösbare Situation geraten kann, wenn man professionellen Mobilfunk mit dem Ansatz des Massenmarktes bedienen will. Die Dolphin Telecom geriet in weitere Schieflage und die e*Message-Gruppe konnte am 2. Dezember 2005 durch die Aufnahme von Bündelfunk-Aktivitäten in Berlin und Brandenburg zur Rettung von Nutzerbeziehungen beitragen. Dieser Teil wurde vom Verwalter der vorläufigen Insolvenz der Dolphin und im ununterbrochenen Funkbetrieb an die e*Dispatch PMR in Berlin übergeben. Verbunden mit überaus großer Erleichterung bei Nutzern und vermutlich auch bei der Bundesnetzagentur. Die S-Bahn Berlin konnte weiter fahren, denn die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes beruhte auch auf diesen Funkbestandteilen. Die Mitarbeiter der e*Message konnten in sehr kurzer Zeit und intensiver Abstimmung mit der BNetzA - ganz im Sinne des TKG - den Netzbetrieb des Bündelfunknetzes im Großraum Berlin für die vorhandenen Anwender absichern und nach verschiedenen, darunter den regulatorisch erforderlichen Maßnahmen, insbesondere den frequenztechnischen Beantragungen und Zuteilungen, den Weiterbetrieb des Netzes im Berliner und Brandenburger Raum absichern.

e*Message und e*Dispatch betreiben die Netzinfrastruktur für den Funkruf und den Bündelfunk technisch unabhängig voneinander, so dass bei entsprechend paralleler Nutzung beider eine unabhängige Übertragung von Informationen stattfindet.
Viele Innovationen kamen mit der Zeit hinzu: seit 2003 das Angebot für die Alarmierung von Feuerwehren, 2007 die mit „Wetterdirekt“ betriebenen Millionen Haushaltswetterstationen, ab 2014 die mit dem „Innovationspreis Berlin-Brandenburg“ ausgezeichnete e*Nergy-Lösung für die Steuerung der in Energiewende-Zeiten volatiler gewordenen „letzten Meile“ der Verteilnetzbetreiber. Ab 2018 folgten schrittweise Multichannel-Lösungen für das kritische Messaging (auch unter „2wayS“ vermarktet).

e*Message bietet seit Jahren nichtpolizeilichen Sicherheitskräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes exklusive Lösungen auf Frequenzen im Bereich 448-450 MHz, die von der BNetzA für den Funkruf zuvor koordiniert und zugeteilt wurden. So arbeitet beispielsweise die Feuerwehr in Gelsenkirchen sehr erfolgreich mit e*BOS.

Warum schreiben wir gerade jetzt einen etwas ausführlicheren Beitrag auch zur Rolle der Bundesnetzagentur?

Wir werden seit Jahrzehnten begleitet durch die Kolleginnen und Kollegen unter anderem der Referate 215 (Leitung Frau Mix), 224 (Leitung Herr Franke) und 225 (Leitung Herr Schwarz) sowie von den Verantwortungsbereichen in der Bundesnetzagentur, dem BMWi und dem BMVI, die für die international geprägte Arbeit bzgl. CEPT und ETSI zuständig sind. Bis März 2021 war das Referat 215 für die Regulierung des Bündelfunks zuständig. Ein wenig wehmütig haben wir uns beim Referat für die lange Zeit dort bedankt und freuen uns jetzt auf die neue Ära bei Referat 225 der BNetzA.

Wir hatten das Glück, mit Dr. Hahn bis Mitte 2019 einen dem Betreiber im Mittelstand sehr aufgeschlossen gegenüber stehenden Abteilungsleiter bei der BNetzA zu haben und freuen uns über das nahtlose Weiterarbeiten im Sinne hoher Produktivität, Korrektheit und großer Sachlichkeit unter Herrn Zilles, Abteilung Telekommunikation seit 01. Juli 2019.

Die jahrelange Kooperation (oder Beziehung) ist geprägt durch große Konstanz und sehr konstruktive Zusammenarbeit auch mit Referat 224 auf dem Gebiet des Funkrufs.

Ja, wir brauchen da auch manches Mal die spezielle Diskussion, denn die uns und damit unseren Anwendern zugewiesenen Frequenzbereiche nutzen wir sehr effizient und Störungen in benachbarten äußeren Frequenzbändern müssen auch konzeptionell und vor allem zum Nutzerschutz unterbleiben.

Insgesamt sind wir Kronzeuge, wie ein Betreiber, der landesweit antritt und Mittelständler ist, sehr erfolgreich die Herausforderungen der Nutzer, Kunden und der Frequenzregulierung gleichzeitig bewältigen kann. Ein Zeichen auch für sehr erfolgreiche Regulierungsarbeit durch die BNetzA in den letzten Jahrzehnten.

Ein Anlass, sich gleichzeitig sowohl bei der BNetzA als auch bei e*Message dafür zu bedanken. Für sichere und alternative Kommunikation. Für Öffentliche Sicherheit, Energiewesen, Logistik, Industrie, Verwaltung und viele mehr. Zu bedanken quasi im Namen der Endnutzer.

Dr. Dietmar Gollnick, CEO e*Message Gruppe
Carsten Hofmann, Geschäftsführer e*Message W.I.S. Deutschland GmbH
Volker Berlin, Leiter Technik e*Message W.I.S. Deutschland GmbH


[1] ARCEP: Autorité de Régulation des Communications Électroniques et des Postes
[2] ETSI: European Telecommunications Standards Institute
[3] CEPT: European Conference of Postal and Telecommunications Administrations
[4] ITU: International Telecommunication Union
[5] Dies ist die etwaige Wellenlänge und entspricht einem Frequenzbereich zwischen 380 und 465 MHz.

[6] NP2M: Narrow Band Point to Multipoint, siehe auch ETSI Dokument 102 180 TR
[7] TKG: Telekommunikationsgesetz

 

Zur Vertiefung der Materie einige Quellen:

  1. Zum Bündelfunk bei der BNetzA:
    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/
    Firmennetze/Betriebsfunk_Buendelfunk/betriebsfunkbuendelfunk-node.html
  2. Zum Funkruf bei der BNetzA:
    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/
    OeffentlicheNetze/Funkruf/funkruf-node.html
  3. Zur Rolle von Narrowband Kommunikation(PSCE-Vortrag Madrid:
    https://pages.emessage.de/broadband-needs-narrowband-psce
  4. Zum ETSI-Standard:
    www.etsi.org/deliver/etsi_TR/102100_102199/102180/01.05.01_60/tr_102180v010501p.pdf
  5. Zur Rolle von e*Message in der Kommunikation der Energieversorger in Europa:
    https://pages.emessage.de/cma_vienna_communication_solutions_energy_suppliers
  6. Seit 2003 Innovation und Markteintritt nichtpolizeiliche BOS::
    www.emessage.de/ebos
  7. Seit 2007 Millionen Wetterstationen mit e*Message Inside:
    https://www.emessage.de/emessage/aktuelles/meldungen/2007/231207.php
  8. Seit 2014 Beitrag zur Energiewende und zur Ausübung der Netzherrschaft durch Verteilnetzbetreiber (VNB):
    https://www.emessage.de/emessage/aktuelles/meldungen/2014/20140918_pm_energy_britz.php
  9. Seit 2018 immer mehr Multichannel-Anwendungen:
    https://www.emessage.de/emessage/aktuelles/meldungen/2017/20170711_pm_k3-uebung_wuerzburg.php
  10. Seit 2020 Multichannel auch bei der Steuerung bei VNBs:
    https://www.emessage.de/emessage/aktuelles/meldungen/2021/20210316_flair2_energy.php

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